Fördermöglichkeiten

Gebäude machen einen erheblichen Teil des landesweiten Energieverbrauchs aus. Daher ist es keine große Überraschung, dass die Bundesregierung daran interessiert ist, Wohn- und Bürogebäude energieeffizienter zu gestalten. Nur so kann sie ihre Klimaziele erreichen.

Aus diesem Grund fördert der Bund die energetische Gebäudesanierung, darunter auch den Fenstertausch, mit dem Steuersparmodell für energetische Maßnahmen und dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG).

20% Steuern sparen

Die Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig zum Klimaschutz beizutragen, wurde ab dem 1. Januar 2020 erheblich vereinfacht. Sie können nun nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Materialkosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000 innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das bedeutet, dass Sie maximal € 40.000 zurückerstattet bekommen können.

Energetische Sanierung leicht gemacht

Wenn Sie für Ihre neuen Fenster keine Zuschüsse oder Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen möchten, können Sie die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Dieser steuerliche Vorteil wird als Teil Ihrer Einkommensteuererklärung gewährt und erfordert keine vorherige Antragstellung!

Darauf sollten Sie achten

  • Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein.
  • Nach Abschluss der Maßnahmen reicht eine Erklärung des ausführenden Unternehmens aus, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt wurden.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Bestimmte Wärmedämmwerte müssen bei Fenstern und Haustüren eingehalten werden.

Einfache Voraussetzungen für Sie

Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein. Die Immobilie muss ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung sein, die Sie selbst bewohnen. Im Gegensatz zu den BEG-Förderungen der KfW und des BAFA müssen Sie die Maßnahme vor Beginn nicht anmelden.

Was Sie dem Finanzamt vorlegen müssen

  • Eine ordentliche Rechnung des Fachunternehmens.
  • Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung).
  • Eine Erklärung des Fachbetriebs, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt wurden.

Nutzen Sie diese steuerlichen Vorteile, um Ihre Fenster auszutauschen und aktiv zum Umweltschutz beizutragen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Förderung der BAFA

Wenn Sie spezifische Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Wohn- oder Geschäftsimmobilie durchführen möchten, können Sie das Förderprogramm der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Unter solchen Einzelmaßnahmen fällt beispielsweise der Austausch oder erstmalige Einbau von Fenstern. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind zwei wesentliche Voraussetzungen zu beachten: Zum einen muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) in den Antragsprozess eingebunden werden. Zum anderen müssen die Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen und dürfen pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht mehr als 60.000 Euro betragen.

Im August 2023 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Höhe der Fördermittel für bestimmte Maßnahmen im BAFA-Programm reduziert. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, einschließlich Fenster, werden jedoch weiterhin mit bis zu 15 % gefördert. Wenn der Austausch oder Einbau von Fenstern Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Durch den iSFP können weitere Einzelmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchgeführt werden, wobei unterschiedlich hohe Fördersätze gelten.

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